Wenn du tatsächlich Anspruch auf Sozialhilfe hast, musst du zum Sozialamt. Das heißt auch oft Fachdienst/Dezernat für Soziales. Oder ähnlich. Aber wenn du bei der Stadt anrufst und nach dem Sozialamt fragst, werden die wissen, was du meinst.
Wenn du Anspruch auf Arbeitslosengeld 2 hast ("Hartz4"), was ja früher auch Sozialhilfe hieß, musst du zum "Jobcenter". Das ist bei der Stadt oder der Gemeinde angesiedelt.
In beiden Ämtern gibt es Sachbearbeiter, deren Zuständigkeit nach dem Anfangsbuchstaben des Nachnamens oder nach dem Wohnort aufgeteilt ist (oder beides). Frag einfach nach, wer für dich zuständig ist.
Meinst du wirklich die neue Sozialhilfe und nicht Leistungen nach ALG1 oder ALG2 (Harzt4) ist die Sozialstelle in deiner Kommune oder Stadt dafür zuständig.
Sozialhilfegeld (Sozialgeld) gibt es nur für Rentner die in jungen Jahren nicht oder zu wenig Geld in den Rentenfond der deutschen Rentenkasse eingezahlt haben.Das nennt sich dann Sozial-Geld und ist in der Höhe und den Leistungen den Hartz IV Geld gleichzusetzen und nennt sich Grundsicherung.Für Bürger in Deutschland unter 60-65 Jahre gibt es nur ALG 1 und nach ca. 1-2 Jahren Arbeitslosigkeit ALG 2 = Hartz IV,als sozialen Sicherungsausgleich um leben zu können.Also müsstest du dich je nach Alter beim Sozialamt oder bei der ARGE =Arbeitsamt für Harzt IV Leute deiner Stadt oder beim Landratsamt melden um Leistungen zu beantragen.
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Wenn du tatsächlich Anspruch auf Sozialhilfe hast, musst du zum Sozialamt. Das heißt auch oft Fachdienst/Dezernat für Soziales. Oder ähnlich. Aber wenn du bei der Stadt anrufst und nach dem Sozialamt fragst, werden die wissen, was du meinst.
Wenn du Anspruch auf Arbeitslosengeld 2 hast ("Hartz4"), was ja früher auch Sozialhilfe hieß, musst du zum "Jobcenter". Das ist bei der Stadt oder der Gemeinde angesiedelt.
In beiden Ämtern gibt es Sachbearbeiter, deren Zuständigkeit nach dem Anfangsbuchstaben des Nachnamens oder nach dem Wohnort aufgeteilt ist (oder beides). Frag einfach nach, wer für dich zuständig ist.
Nun bein Sozialamt in deinen Ort.
Meinst du wirklich die neue Sozialhilfe und nicht Leistungen nach ALG1 oder ALG2 (Harzt4) ist die Sozialstelle in deiner Kommune oder Stadt dafür zuständig.
http://www.tacheles-sozialhilfe.de/1aid.asp
http://www.richtig-beantragen.de/index.php/Sozialh...
http://www.sozialhilfe24.de/grundsicherung-sozialh...
Sozialhilfegeld (Sozialgeld) gibt es nur für Rentner die in jungen Jahren nicht oder zu wenig Geld in den Rentenfond der deutschen Rentenkasse eingezahlt haben.Das nennt sich dann Sozial-Geld und ist in der Höhe und den Leistungen den Hartz IV Geld gleichzusetzen und nennt sich Grundsicherung.Für Bürger in Deutschland unter 60-65 Jahre gibt es nur ALG 1 und nach ca. 1-2 Jahren Arbeitslosigkeit ALG 2 = Hartz IV,als sozialen Sicherungsausgleich um leben zu können.Also müsstest du dich je nach Alter beim Sozialamt oder bei der ARGE =Arbeitsamt für Harzt IV Leute deiner Stadt oder beim Landratsamt melden um Leistungen zu beantragen.
Beim Bundessozialamt.