Also da kann ja die Landesregierung von Sachsen oder der Landtag klagen, wenn die das wollen weil sie vielleicht ihr Bundesland beleidigt sehen, aber der Bachmann soll die Klappe halten. Man sollte den Spieß umdrehen und gegen ihn wegen Belästigung der Justiz ein Verfahren eröffnen. Wenn das das gegenwärtige Recht nicht hergibt, sollte es dahingehend geändert werden, dass es in Zukunft möglich ist.
Das ist nur dumm, aber nicht strafrechtlich relevant. Sachsen hat 4.055.000 Einwohner und ca. 25.000 Pegida-Anhänger. Bleiben also noch über vier Millionen Sachsen, die zu Unrecht mit Rechtsextremen in einen Topf geworfen werden.
Na wenn unsere Medien immer soooooo schnell berichtet hätten (man denke an Silvester),dann wäreja alles supi. Pressefreiheit ist schon lächerliches Wort für Deutschland (speziell für unsere PropagandaPresse).
(1) Wer in einer Weise, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören,
1.gegen eine nationale, rassische, religiöse oder durch ihre ethnische Herkunft bestimmte Gruppe, gegen Teile der Bevölkerung oder gegen einen Einzelnen wegen seiner Zugehörigkeit zu einer vorbezeichneten Gruppe oder zu einem Teil der Bevölkerung zum Hass aufstachelt, zu Gewalt- oder Willkürmaßnahmen auffordert oder
2.die Menschenwürde anderer dadurch angreift, dass er eine vorbezeichnete Gruppe, Teile der Bevölkerung oder einen Einzelnen wegen seiner Zugehörigkeit zu einer vorbezeichneten Gruppe oder zu einem Teil der Bevölkerung beschimpft, böswillig verächtlich macht oder verleumdet,
wird mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft.
(2) Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer
1. eine Schrift (§ 11 Absatz 3) verbreitet oder der Öffentlichkeit zugänglich macht oder einer Person unter achtzehn Jahren eine Schrift (§ 11 Absatz 3) anbietet, überlässt oder zugänglich macht, die
a)zum Hass gegen eine in Absatz 1 Nummer 1 bezeichnete Gruppe, gegen Teile der Bevölkerung oder gegen einen Einzelnen wegen seiner Zugehörigkeit zu einer in Absatz 1 Nummer 1 bezeichneten Gruppe oder zu einem Teil der Bevölkerung aufstachelt,
b)zu Gewalt- oder Willkürmaßnahmen gegen in Buchstabe a genannte Personen oder Personenmehrheiten auffordert oder
c)die Menschenwürde von in Buchstabe a genannten Personen oder Personenmehrheiten dadurch angreift, dass diese beschimpft, böswillig verächtlich gemacht oder verleumdet werden,
2.einen in Nummer 1 Buchstabe a bis c bezeichneten Inhalt mittels Rundfunk oder Telemedien einer Person unter achtzehn Jahren oder der Öffentlichkeit zugänglich macht oder
3.eine Schrift (§ 11 Absatz 3) des in Nummer 1 Buchstabe a bis c bezeichneten Inhalts herstellt, bezieht, liefert, vorrätig hält, anbietet, bewirbt oder es unternimmt, diese Schrift ein- oder auszuführen, um sie oder aus ihr gewonnene Stücke im Sinne der Nummer 1 oder Nummer 2 zu verwenden oder einer anderen Person eine solche Verwendung zu ermöglichen.(StGb § 130)
Wenn man es realistisch und unvoreingenommen sieht sind mit der erschienenen Titelseite ein Großteil der Straftatbestände des § 130 erfüllt.
Nur so nebenbei - in Sachsen leben 4,05 Millionen Menschen - sind das alles Nazis ?
Keine Ahnung ob das schlimm ist. Wie schon erwähnt, die BILD wird ständig verklagt.
Gleichzeitig ist aber der Link in der Morgenpost, zum offenen Brief der Antifa an Clausnitz anklickbar. Diesen halte ich auch für hart. Das hat nichts mit Links oder Toleranz zu tun.
Answers & Comments
Sachsen sagt was Deutschland denkt.
Wenn man den nachfolgend angegebenen Spiegel-
Artikel liest, dann entsteht der Eindruck, dass es
noch mehr "Schandflecke" in Deutschland gibt:
"Kein einziger Richter und kein einziger Staatsanwalt
sind wegen ihrer Taten als Teil der NS-Justiz rechts-
kräftig verurteilt worden ... Wohl keine Berufsgruppe
ist aus der Nazi-Zeit mit derart gutem Gewissen her-
vorgegangen wie die Juristenschaft ... "
"... Urteile der NS-Justiz von deutschen Nachkriegs-
gerichten (wurden) sanktioniert, die Täter geschont
und die Opfer v e r h ö h n t ....
"...Elf Jahre nach dem Ende des Krieges war die NS-
Justiz endgültig rehabilitiert.... "
"... Richter, die wegen eines politischen Witzes auf +
Todesurteil erkannten, nicht nur straffrei davonkamen,
sondern nach 1945 weiter Recht sprechen durften.
Die bekanntgewordenen Fälle sind gruseliger als man-
cher Horrorfilm.,,,"
"... Rund 45 000 Ermordete hatten Mütter und Väter,
Brüder und Schwestern, Töchter und Söhne, die im
Nachkriegsdeutschland kaum eine Chance auf Pro-
test, juristische Überprüfung oder gar Wiedergutma-
chung fanden ..." - Weitere Schandflecke in:
https://de.answers.yahoo.com/question/index?qid=20...
Es erscheint mir unerheblich, was irgendein linkes Dreckblatt schreibt.
Also da kann ja die Landesregierung von Sachsen oder der Landtag klagen, wenn die das wollen weil sie vielleicht ihr Bundesland beleidigt sehen, aber der Bachmann soll die Klappe halten. Man sollte den Spieß umdrehen und gegen ihn wegen Belästigung der Justiz ein Verfahren eröffnen. Wenn das das gegenwärtige Recht nicht hergibt, sollte es dahingehend geändert werden, dass es in Zukunft möglich ist.
natürlich ist das schlimm, genauso gut könnte dort bayern stehen, der braune sumpf ist ja von dort übergeschwappt
Das ist nur dumm, aber nicht strafrechtlich relevant. Sachsen hat 4.055.000 Einwohner und ca. 25.000 Pegida-Anhänger. Bleiben also noch über vier Millionen Sachsen, die zu Unrecht mit Rechtsextremen in einen Topf geworfen werden.
Na wenn unsere Medien immer soooooo schnell berichtet hätten (man denke an Silvester),dann wäreja alles supi. Pressefreiheit ist schon lächerliches Wort für Deutschland (speziell für unsere PropagandaPresse).
Nicht schlimm, sondern verständlich.
Braun ist eine billige Farbe.
Schlimm ? - kommt darauf an.
(1) Wer in einer Weise, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören,
1.gegen eine nationale, rassische, religiöse oder durch ihre ethnische Herkunft bestimmte Gruppe, gegen Teile der Bevölkerung oder gegen einen Einzelnen wegen seiner Zugehörigkeit zu einer vorbezeichneten Gruppe oder zu einem Teil der Bevölkerung zum Hass aufstachelt, zu Gewalt- oder Willkürmaßnahmen auffordert oder
2.die Menschenwürde anderer dadurch angreift, dass er eine vorbezeichnete Gruppe, Teile der Bevölkerung oder einen Einzelnen wegen seiner Zugehörigkeit zu einer vorbezeichneten Gruppe oder zu einem Teil der Bevölkerung beschimpft, böswillig verächtlich macht oder verleumdet,
wird mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft.
(2) Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer
1. eine Schrift (§ 11 Absatz 3) verbreitet oder der Öffentlichkeit zugänglich macht oder einer Person unter achtzehn Jahren eine Schrift (§ 11 Absatz 3) anbietet, überlässt oder zugänglich macht, die
a)zum Hass gegen eine in Absatz 1 Nummer 1 bezeichnete Gruppe, gegen Teile der Bevölkerung oder gegen einen Einzelnen wegen seiner Zugehörigkeit zu einer in Absatz 1 Nummer 1 bezeichneten Gruppe oder zu einem Teil der Bevölkerung aufstachelt,
b)zu Gewalt- oder Willkürmaßnahmen gegen in Buchstabe a genannte Personen oder Personenmehrheiten auffordert oder
c)die Menschenwürde von in Buchstabe a genannten Personen oder Personenmehrheiten dadurch angreift, dass diese beschimpft, böswillig verächtlich gemacht oder verleumdet werden,
2.einen in Nummer 1 Buchstabe a bis c bezeichneten Inhalt mittels Rundfunk oder Telemedien einer Person unter achtzehn Jahren oder der Öffentlichkeit zugänglich macht oder
3.eine Schrift (§ 11 Absatz 3) des in Nummer 1 Buchstabe a bis c bezeichneten Inhalts herstellt, bezieht, liefert, vorrätig hält, anbietet, bewirbt oder es unternimmt, diese Schrift ein- oder auszuführen, um sie oder aus ihr gewonnene Stücke im Sinne der Nummer 1 oder Nummer 2 zu verwenden oder einer anderen Person eine solche Verwendung zu ermöglichen.(StGb § 130)
Wenn man es realistisch und unvoreingenommen sieht sind mit der erschienenen Titelseite ein Großteil der Straftatbestände des § 130 erfüllt.
Nur so nebenbei - in Sachsen leben 4,05 Millionen Menschen - sind das alles Nazis ?
Keine Ahnung ob das schlimm ist. Wie schon erwähnt, die BILD wird ständig verklagt.
Gleichzeitig ist aber der Link in der Morgenpost, zum offenen Brief der Antifa an Clausnitz anklickbar. Diesen halte ich auch für hart. Das hat nichts mit Links oder Toleranz zu tun.