Nein, keinesfalls, aber die Frage ist, mit welcher Absicht Du sie verschleppst? Als Erpresser? Leider wäre ja wohl niemand bereit, für dieses arme verschleppte Ding Lösegeld zu zahlen ;-)
Wenn du sie solange mit dir rumschleppst, daà du andere ansteckst und die die dann auch verschleppen und sich eine Epidemie bildet, dann hast du dich auf jedenfall moralisch strafbar gemacht.
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Ja klar und das wird bestraft
mit 14 Tage Bettruhe.
Nein, keinesfalls, aber die Frage ist, mit welcher Absicht Du sie verschleppst? Als Erpresser? Leider wäre ja wohl niemand bereit, für dieses arme verschleppte Ding Lösegeld zu zahlen ;-)
Wenn du sie solange mit dir rumschleppst, daà du andere ansteckst und die die dann auch verschleppen und sich eine Epidemie bildet, dann hast du dich auf jedenfall moralisch strafbar gemacht.
Ja natürlich ,weil: der arme Hausarzt kein Geld verdienen kann und die Apotheke auch nicht also mache dich nicht strafbar
Hi, nur wenn du Lösegeld verlangst!!! :-)))
na klar !!! aber wer heiÃt denn schon "grippe"....?
Kommt ganz darauf an wohin Du sie schleppst!!!
GruÃ
PitBabba
Bisher noch nicht. Wäre auch schwierig nachzuweisen, wer der Ãbeltäter war.
Ja aber nur bei sich selbst.
Warum willst du dir selber Schaden zu fügen...?