eine Verpflichtung dazu gibt es nicht. Das kann jeder Eigentümer halten wie er will. Das wird vorher vereinbart bzw im Mietvertrag geregelt. Wenn du eine Spüle haben willst, dann musst du vorher drauf achten, ob eine in der Wohnung steht oder vorher schriftlich festhalten (im Mietvertrag), dass eine bei Ãbergabe der Wohnung vorhanden ist.
Ich hatte schon mehrere Wohnungen ohne Spüle etc. Hintergrund ist ja ganz einfach der, dass der Mieter sich zb selber eine Einbauküche einbauen will. So gibt es Wohnungen mit und ohne Einbauküche. Was soll dann die Spüle dort drin, wenn sich der Mieter eh eine Einbauküche dort reinstellt oder eine eigene Küche mitbringt, was ja die meisten machen?
Früher waren solche Spülen üblich, und Wohnungsgesellschaften machen das zT auch noch. Aber eine Verpflichtung besteht natürlich nicht, sowas muss immer individuell abgesprochen/im Mietvertrag eingetragen werden.
Eine Spüle ist immer eine freiwillige Leistung, das wird zb in Wohnungen gemacht, wo eine Einbauküche keinen Sinn macht, da eh nur einzelne Möbel dort reinpassen. Vermieter stellen manchmal von sich aus ne Spüle rein, damit man in der Küche wenigstens fliessendes Wasser hat, und vielleicht waren früher auch keine Einbauküchen üblich, vor allem in kleinen Wohnungen, die eher für Singles oder Studenten gedacht waren, die sich eh keine Einbauküche kauften bzw in Wohnungen, wo die Mietet häufiger wechseln.
Also, es ist alles Vereinbarungssache, jedoch keine Pflicht.
Es gibt kein Gesetz, das die Ausstattung einer Wohnung vorschreiben würde. In der Küche muss überhaupt nix stehen. Weder Spüle, noch Herd, noch Kühli.
Die erste Verabredung mit dem Vermieter wird zeigen was ma machen,.. also ich möchte eine Küche am liebsten und eine Spüle sollte nach Möglichkeit dabei sein,.
man sind das chaotische Verhältnisse hier,.. so lebst man halt,..
Ich glaube nicht, ich denke sie kann auch frei"schwebend" sein. In Berlin ist auch ein Herd üblich, ich weiÃ, dass das früher in "Westdeutschland" keine Pflicht war.
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Das einzige was vorhanden sein muss ist der Wasseranschluss, der Wasserablauf und der Herdanschluss!
Und im Bad natürlich Waschbecken, Toilettenbecken und Dusche oder Badewanne! Alles andere kann - muss aber nicht vorhanden sein!
eine Verpflichtung dazu gibt es nicht. Das kann jeder Eigentümer halten wie er will. Das wird vorher vereinbart bzw im Mietvertrag geregelt. Wenn du eine Spüle haben willst, dann musst du vorher drauf achten, ob eine in der Wohnung steht oder vorher schriftlich festhalten (im Mietvertrag), dass eine bei Ãbergabe der Wohnung vorhanden ist.
Ich hatte schon mehrere Wohnungen ohne Spüle etc. Hintergrund ist ja ganz einfach der, dass der Mieter sich zb selber eine Einbauküche einbauen will. So gibt es Wohnungen mit und ohne Einbauküche. Was soll dann die Spüle dort drin, wenn sich der Mieter eh eine Einbauküche dort reinstellt oder eine eigene Küche mitbringt, was ja die meisten machen?
Früher waren solche Spülen üblich, und Wohnungsgesellschaften machen das zT auch noch. Aber eine Verpflichtung besteht natürlich nicht, sowas muss immer individuell abgesprochen/im Mietvertrag eingetragen werden.
Eine Spüle ist immer eine freiwillige Leistung, das wird zb in Wohnungen gemacht, wo eine Einbauküche keinen Sinn macht, da eh nur einzelne Möbel dort reinpassen. Vermieter stellen manchmal von sich aus ne Spüle rein, damit man in der Küche wenigstens fliessendes Wasser hat, und vielleicht waren früher auch keine Einbauküchen üblich, vor allem in kleinen Wohnungen, die eher für Singles oder Studenten gedacht waren, die sich eh keine Einbauküche kauften bzw in Wohnungen, wo die Mietet häufiger wechseln.
Also, es ist alles Vereinbarungssache, jedoch keine Pflicht.
Nein, überhaupt nicht!
Kommt immer darauf an, was vertraglich geregelt ist!
Meinst du ein Unterschrank?
http://www.youtube.com/watch?v=klZFc0l5Hxs
Wenn es so ist, keine Pflicht!
Es gibt kein Gesetz, das die Ausstattung einer Wohnung vorschreiben würde. In der Küche muss überhaupt nix stehen. Weder Spüle, noch Herd, noch Kühli.
Nein, das ist nicht so. Es müssen Anschlüsse für Wasser und Strom (Herd) oder Gas vorhanden sein.
nein, die Küche kann auch völlig leer sein
Die erste Verabredung mit dem Vermieter wird zeigen was ma machen,.. also ich möchte eine Küche am liebsten und eine Spüle sollte nach Möglichkeit dabei sein,.
man sind das chaotische Verhältnisse hier,.. so lebst man halt,..
Sie meint eine Spüle, Fingerlein.
Ich glaube nicht, ich denke sie kann auch frei"schwebend" sein. In Berlin ist auch ein Herd üblich, ich weiÃ, dass das früher in "Westdeutschland" keine Pflicht war.
Nein.
Es soll Mieter geben, die trotz fehlender Unterbauschränke die Wohnung haben wollen.