Fakt ist folgendes: Ein Ehepartner ist arbeitslos und bekommt keine staatliche Unterstützung (der arbeitende Partner verdient angeblich zu viel; ist aber auch nur ein "kleiner Arbeiter") und der andere Partner arbeitet vollzeit mit Steuerklasse 3. Kann man im Lohnsteuerjahresausgleich den arbeitslosen Partner geltend machen? Eine regelrechte Unterhaltszahlung ist es ja eigentlich nicht, denn es sind keine Belege verfügbar (es wird schließlich für beide Teile eingekauft , wer fordert schon zwei getrennte Kassenbelege im Supermarkt? ;-)) )! Wer weiß da mal genaueres ("Opfergrenze"/"Ehegattensplitting").
Ich freue mich schon auf Eure Antworten!
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Wer verheiratet ist und seinen Ehepartner von der Steuer absetzen will, hat den Sinn der Ehe nicht verstanden.
Man kann doch nicht erst einen "Pakt schließen", in dem man sich verpflichtet, für einander zu sorgen und dann jammern, dass der andere Geld kostet.
Da gibt es schlicht und einfach nichts "geltend zu machen", und ein Alleinverdiener ist in der steuerlichen Betrachtung auch alles andere als ein Sonderfall.
Durch die Steuerklasse 3 hast du doch schon einen groÃen Steuervorteil. Das ist genau für den Fall gedacht, dass einer weniger oder gar nichts verdient. Das ist das Ehegattensplitting.
Du sparst doch schon Steuern über das Ehegattensplitting.
Dein zu versteuerndes Einkommen wird halbiert. Davon wird die Steuer berechnet und anschlieÃend diese Steuer verdoppelt.
Soweit ich weià kann man den Freibetrag des Partners auch noch übertragen.
Schau mal hier:
https://de.wikipedia.org/wiki/Ehegattensplitting
Da ist das ganz gut erklärt.
Nein.
Wenn die nicht verheiratet wären, hätte die arbeitende Person die Steuerklasse 1.
Steuerklasse 3 ist das Ehegattensplitting.
Der arbeitslose Ehepartner sollte sich trotzdem unbedingt beim Arbeitsamt arbeitslos melden auch wenn es keinen Leistungsanspruch gibt. Dies kann sich später auf die Rente deutlich positiver auswirken.
Ohne genaue Details zu kennen ist es schwer da eine passende Antwort zu geben.
Gewerkschaften oder Arbeitsnehmervertretungen bieten oft Steuerberatungen an. Dort zahlt man einen kleinen Betrag (kenne das mit 20€) und man bekommt dann Steuertipps.
Ich würde versuchen darüber eine Fachberatung zu bekommen oder alternativ gibt es auch viele Steuerberater die Ihre Beratung im Internet sehr günstig anbieten.
Mit diesem Link kannst du dich informieren.
http://www.steuerrat24.de/dynasite.cfm?dsmid=5270
Allerdings kannst du deinen Ehepartner "nicht voll von der Steuer absetzen" :-) . Durch die Steuerklasse 3 bezahlst du ohnehin den geringsten Steuersatz im Status "verheiratet ohne Kinder". Nach dem Steuerrecht wird grundsätzlich damit als abgegolten betrachten, dass du deinen Ehepartner mit ernährst, für Kleidung usw. aufkommst und die gemeinsamen Haushaltskosten bestreitest. - Das meine ich damit weder zynisch noch böse.
Wende dich für Steuerfragen an den örtlichen Lohnsteuerhilfeverein. Der berät und macht deine Einkommenssteuererklärung für kleines Geld und beantwortet deine Fragen. Du musst nur in diesen Verein eintreten.