Wenn Gefahr im Verzug ist (Wasserschaden, Feuer usw.) dann darf der Vermieter sofort in die Wohnung.
Ansonsten muss er seinen Besuch rechtzeitig anmelden und man muss ihn auch nicht zu jeder Tages- oder Nachtzeit in die Wohnung lassen!
Frage ihn, warum er in der Wohnung war. Woher weißt du überhaupt, dass er in der Wohnung war? Früher ausziehen kannst du deshalb nicht - du könntest ihn nur anzeigen. Aber damit wäre ich im Moment noch vorsichtig.
"Der Vermieter darf keinen Wohnungsschlüssel „für alle Fälle“ zurückÂbehalten, es sei denn, der Mieter hat dies ausdrücklich gestattet (z.B. durch Vereinbarung in dem geschlossenen Mietvertrag).
Betritt der Vermieter mit einem Zweit- oder Universalschlüssel unberechtigterweise die Wohnung, kann der Mieter die Mietsache fristlos kündigen."
Wie ist Dein Vermieter in die Wohnung gekommen? Hast Du ihm einen Schlüssel überlassen, dann kann er Gründe haben dies zu tun. Ist er mit einem Generalschlüssel in die Wohnung gekommen, zeige Ihn wegen Hausfriedensbruch an, sofern Du es beweisen kannst. Kündige nicht fristlos ohne Anwalt, der Schuss könnte nach hinten losgehen. Wohin willst Du kurzfristig ziehen ?
ich gehe davon aus , das dein Vermieter weder Verwandt mit dir ist , und du hast ihm die Erlaubnis für den Zutritt deiner Wohnung in deiner Abwesenheit nicht erlaubt,es sei denn "Gefahr in Verzug" , dann könnte er.Weiterhin muà ich davon ausgehen , das dein Verm.Schlüssel zurückbehalten hat ,ohne deine Kenntnis.Dann tausche ohne Vorankündigung sofort d.Zylinderschloà aus.Ein Grund zur Fristlosen Kündigung besteht nur ,wenn du nachweisen kannst,das dein Verm. dir etwas aus deiner Wohnung gestohlen hat,oder etwas in d.Wohnung verändert hat.Du darfst aber auch ,wenn du möchtest deinen Neugierigen Vermieter Abmahnen und ihn auffordern dir umgehend alle Schlüssel zur Wohnung umgehend auszuhändigen....
Als Allererstes würde ich ihn wegen Hausfriedensbruches anzeigen. Als Kündigungsgrund gilt das sowieso. Aber du musst auch beweisen können, dass es dein Vermieter war.
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Sehe ich wie Opa:
Wenn Gefahr im Verzug ist (Wasserschaden, Feuer usw.) dann darf der Vermieter sofort in die Wohnung.
Ansonsten muss er seinen Besuch rechtzeitig anmelden und man muss ihn auch nicht zu jeder Tages- oder Nachtzeit in die Wohnung lassen!
Frage ihn, warum er in der Wohnung war. Woher weißt du überhaupt, dass er in der Wohnung war? Früher ausziehen kannst du deshalb nicht - du könntest ihn nur anzeigen. Aber damit wäre ich im Moment noch vorsichtig.
Woher weiÃt du daà es der Vermieter war?
"Der Vermieter darf keinen Wohnungsschlüssel „für alle Fälle“ zurückÂbehalten, es sei denn, der Mieter hat dies ausdrücklich gestattet (z.B. durch Vereinbarung in dem geschlossenen Mietvertrag).
Betritt der Vermieter mit einem Zweit- oder Universalschlüssel unberechtigterweise die Wohnung, kann der Mieter die Mietsache fristlos kündigen."
http://www.ra-kotz.de/wohnungsschluessel.htm
Gab es eine Absprache?
Gab es eine drohende Gefahr?
Auf alle Fälle würde ich mich beschweren und den Zylinder auswechseln.
Der Vermieter darf in deine Wohnung, aber nur nach Voranmeldung und nicht einfach so. Damit hätte er Hausfriedensbruch begangen.
Allerdings, wenn Gefahr im Verzug war darf er es schon.
Die Kündigung hat damit aber nichts zu tun.
Wie ist Dein Vermieter in die Wohnung gekommen? Hast Du ihm einen Schlüssel überlassen, dann kann er Gründe haben dies zu tun. Ist er mit einem Generalschlüssel in die Wohnung gekommen, zeige Ihn wegen Hausfriedensbruch an, sofern Du es beweisen kannst. Kündige nicht fristlos ohne Anwalt, der Schuss könnte nach hinten losgehen. Wohin willst Du kurzfristig ziehen ?
das darf du dir auf keinen fall bieten lassen
laà dich anwaltlich beraten
kann man das sogar zur anzeige bringen ???
ich empfehle .......ganz schnell raus aus der wohnung
oder schloà wechseln
ich gehe davon aus , das dein Vermieter weder Verwandt mit dir ist , und du hast ihm die Erlaubnis für den Zutritt deiner Wohnung in deiner Abwesenheit nicht erlaubt,es sei denn "Gefahr in Verzug" , dann könnte er.Weiterhin muà ich davon ausgehen , das dein Verm.Schlüssel zurückbehalten hat ,ohne deine Kenntnis.Dann tausche ohne Vorankündigung sofort d.Zylinderschloà aus.Ein Grund zur Fristlosen Kündigung besteht nur ,wenn du nachweisen kannst,das dein Verm. dir etwas aus deiner Wohnung gestohlen hat,oder etwas in d.Wohnung verändert hat.Du darfst aber auch ,wenn du möchtest deinen Neugierigen Vermieter Abmahnen und ihn auffordern dir umgehend alle Schlüssel zur Wohnung umgehend auszuhändigen....
Als Allererstes würde ich ihn wegen Hausfriedensbruches anzeigen. Als Kündigungsgrund gilt das sowieso. Aber du musst auch beweisen können, dass es dein Vermieter war.