Fall: Eine im 2.Monat ungewollt schwangere Frau wird auf dem Weg zum Abtreibungstermin von einer dementen alten Dame in ihrem alten Opel Kadett angefahren und verliert dadurch ihr Kind.
Strafbarkeit der alten Dame?
Update:@ JohnD: So ein Quatsch ^^ Strafbar können in Deutschland nur natürliche Personen sein, welche eine rechtswidrige und schuldhafte Handlung begangen haben ... (obwohl darüber diskutiert wird und Thesen aufgestellt wurden, ob u.U. auch juristische Personen strafbar gemacht werden können)
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Was hat das eine (Abtreibung) mit dem anderen (Umfahren der Probandin) zu tun???
Nix genau.
Die Strafbarkeit der alten Dame ist die Körperverletzung der Mutter und die fahrlässige Tötung des Kindes. Dabei spielt es keine Rolle, ob die Mutter eine Abtreibung vornehmen wollte.
Wenn ein Mensch dement ist, darf er/sie nicht Auto fahren. Er/sie hat dann einen Vormund. Dieser Vormund muss sicher stellen, dass der demente Mensch nicht mit dem Auto losfahren und einen Unfall verursachen kann.
Im Ãbrigen sollte ein derartiger Fall behandelt werden, wie eine fahrlässige, schwere Körperverletzung. Das Kind wollte die Frau zwar sowieso abtreiben lassen, aber sie wollte ganz sicher nicht durch einen Unfall verletzt werden.
Falls die demente Frau noch einen Führerschein haben sollte, wird er ihr auf Lebenszeit entzogen.
Der Vormund kommt wegen Vernachlässigung der Aufsichtspflicht vor Gericht.
Das ist allerdings nur geraten, denn ich habe keinen Schimmer, wie ein Gericht eine solche verzwickte Situation auflösen würde.
Ein dementer Mensch ist nicht straffähig, sofern die Diagnose ärztlich festgestellt und bestätigt wurde.
Es wird nur zum Schutz der Allgemeinheit für eine geschlossene oder überwachte Unterbringung richterlich gesorgt.
Die Zurechnungsfähigkeit der dementen älteren Dame ist soweit stark herabgesetzt, dass sie sich noch nicht einmal erinnern könnte, ob sie noch im Besitz eines Führerscheins ist.
Das nennt man ganz simpel einen Unfall , mehr nicht. Wie willst Du denn aus dieser Situation einen Vorsatz ableiten der Strafrechtlich relevant ist.Bitte noch mal auf Anfang und neu formulieren.So macht das keinen Sinn,Ãpfel,Birnen und so.Du verstehst!
Bis dahin .
Wahrscheinlich hat sie die Vorfahrt missachtet.Den Scherzfragen von EdKong ist keiner gewachsen.
Frag deinen Proff und wälz nicht deine Hausaufgaben auf uns ab.
Der objektive abgelaufene Sachverhalt fällt unter schwere Körperverletzung. Wobei es egal ist was die Geschädigte tatsächlich vor hatte, sie hätte sich ja auch im letzten Moment anders entscheiden können. Zudem kann man auch einen Mörder nicht mit der Begründung laufen lasse, der Tote habe sich eh umbringen wollen.
Danach ist zu prüfen ob die Unfallverursacherin schuldhaft gehandelt hat. Das setzt voraus, dass die Täterin geistig zum Tatzeitpunkt in der Lage war die Gefährlichkeit ihres Handelns zu erkennen und sich somit für oder gegen das Fahren entscheiden konnte. Konnte sie das nicht, ist sie strafrechtlich ohne Schuld.
Die alte Dame ist strafrechtlich nicht zu belangen, weil sie zum Tatzeitpunkt nicht straffähig (weil dement) war (Voraussetzung: Die Demenz ist gutachterlich bestätigt).
Sollte sie im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis sein, wird ihr diese entzogen. Weitergehende SicherungsmaÃnahmen (Vormundschaft o.ä.) müssen geprüft werden.
Strafbar nach §218 StGB, das im Mutterleib entwickelnde Kind ist nach Auffassung des Bundesverfassungsgericht gemäà Art. 2 Abs. 2 Satz 1 des Grundgesetzes als selbständiges Rechtsgut geschützt...
:)=
An den Marterpfahl mit ihr.
Ich habe gesprochen.
Howdy.