Ich war vom 12.12.2005 bis 01.02.2006 (35 Tage) in einer Rehabilitationseinrichtung. Dort wurde festgestellt, dass ich eine chronische Erbkrankheit habe und ich unheilbar Krank bin. Die Kur wurde Seitens der Ärzte abgebrochen. Ich wollte zu dieser Zeit meinem Eigenanteil immer bezahlen. Aber eine Rechnung war nie bei der Einrichtung oder bei meiner Krankenkasse "Freie Heilführsorge".
Am 22.09.2008 ist nun eine Auforderung gekommen. In der Zwischenzeit (2004) bin ich vorzeitig im Ruhestand gekommen und Sparguthaben habe ich auch nicht da ich 3 Beerdigungen hatte.
Wie lange kann die Krankenkasse die Forderungen aufrecht halten.
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Die Frist beträgt 3 Jahre.
"Verjährungbeginn mit dem Schluss des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist und Kenntnis des Anspruchs vorliegt."
Also 31.12.2009 (bzw. der Anteil von 2005 am 31.12.2008)
http://www.inkassobuero.de/verjaehrung.php?linkid=...
bis du die Antritts....