Auch in Thüringen ist das seit dem 01.03. so. Wenn du deinen Wohnsitz innerhalb von Thüringen verlegst, kannst du dein altes Kennzeichen behalten. Als wenn du z.B. von Erfurt (EF) in den Landkreis Nordhausen ziehst (NDH) kannst du dein Erfurter Kennzeichen behalten. Es entbindet dich aber nicht, dein Fahrzeug bei der Zulassungsstelle deines neuen Wohnsitzes an- bzw. umzumelden.Ich denke, dass diese Verfahrensweise in absehbarer Zeit bundesweit möglich sein wird.
Dort wo dein hauptsächlicher Lebensmittelpunkt besteht, dort muss auch das Fahrzeug mit dem entsprechenden Kennzeichen versehen werden. Was bedeutet, wo sich das Auto die meiste Zeit befindet.
Innerhalb eines Landkreises oder Kennzeichenraumes kann das bisherige Kennzeichen beibehalten werden, aber auf dem KFZ-Schein und Brief muss die Anschrift geändert werden, wie es auch auf einem Ausweis passieren sollte.
Angenommen, es hat jemand einen Arbeitsplatz in der Stadt und dort eine Zweitwohnung und verbringt dort die Zeit von Montag bis Freitag und fährt nur am Wochenende nach Hause zu seinem 1. Wohnsitz, dann muss das Auto am 2. Wohnsitz angemeldet werden. Umgehen kann man es so, dass das Auto auf die Frau zugelassen wird und sie die ganze Woche am 1. Wohnsitz verbleibt und der Mann nur das Auto benutzt, dann ist es wieder legal. Eigentlich ein Lacher - oder?
Wird dieser Fall eintreten, dass das Auto nicht richtig rechtlich gemeldet ist und man wird dabei ertappt, so kann sogar bei einem Unfall der Versicherungsschutz entsagt werden.
Anderes Beispiel:
Eltern sind Halter und Versicherte und die Kinder benutzen das Auto in einer weiteren Stadt für ihre Arbeitsstelle, so ist es wieder legal, dass das Auto am Elternhaus weiterhin das Kennzeichen beibehalten darf.
Hier hat die Regierung sich wieder viel zu schnell nach vorn gewagt. Ãhnlich wie beim Wechselkennzeichen so auch bei der "geplanten" Regelung, sein Kennzeichen an den neuen Wohnort mitzunehmen. Es wird noch eine Zeit dauern, bis alles geregelt wird. Da spielen sehr viele Fragen eine Rolle, so u. a. die Beschäftigten der Zulassungsstellen, die wären dann irgendwie nicht mehr so beschäftigt.
Der gröÃte Lacher ist das Wechselkennzeichen. Was dort abgeht, spottet jeder Beschreibung, entspricht aber deutschem Beamtentun. Oder die Maut, mal ja, mal nein und wenn ja, dann wie. Oder das Fahren mit Tagesfahrlicht, die einen sagen, bringt Erhöhung der Verkehrssicherheit, die anderen sagen, es bringt nichts, alles eben nur Stückwerk ohne klares Konzept.
Fazit, mal bei der Zulassungsstelle nachfragen und die klare Entscheidung abholen.
Vermutlich ja. Hier in Bayern sind die sehr streng; da darf man nicht einmal sein Kfz-Kennzeichen behalten, wenn man seinen Lebensmittelpunkt an einen anderen Ort verlegt und das "dauerhaft" ist. D.h., studierst du z.B. in einem Kaff in Oberbayern (nennen wir es München), wohnst aber eigentlich in einem kleineren Kaff an einem Fluss (nennen wir es "Regensburg"), dann wird dir dein R-Nummernschild zwangsweise gegen ein "M" umgetauscht.
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> gilt nicht automatisch der Hauptwohnsitz
Na ja, schön wär's... -- Nein, der gilt leider nicht. Es gilt der hauptsächliche Standort des Kfz. Und der kann (musste ich mich belehren lassen) vom Hauptwohnsitz durchaus abweichen. Auf die Idee mit der günstigeren Versicherungsprämie sind nämlich schon viele gekommen....
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Auch in Thüringen ist das seit dem 01.03. so. Wenn du deinen Wohnsitz innerhalb von Thüringen verlegst, kannst du dein altes Kennzeichen behalten. Als wenn du z.B. von Erfurt (EF) in den Landkreis Nordhausen ziehst (NDH) kannst du dein Erfurter Kennzeichen behalten. Es entbindet dich aber nicht, dein Fahrzeug bei der Zulassungsstelle deines neuen Wohnsitzes an- bzw. umzumelden.Ich denke, dass diese Verfahrensweise in absehbarer Zeit bundesweit möglich sein wird.
Dort wo dein hauptsächlicher Lebensmittelpunkt besteht, dort muss auch das Fahrzeug mit dem entsprechenden Kennzeichen versehen werden. Was bedeutet, wo sich das Auto die meiste Zeit befindet.
Innerhalb eines Landkreises oder Kennzeichenraumes kann das bisherige Kennzeichen beibehalten werden, aber auf dem KFZ-Schein und Brief muss die Anschrift geändert werden, wie es auch auf einem Ausweis passieren sollte.
Angenommen, es hat jemand einen Arbeitsplatz in der Stadt und dort eine Zweitwohnung und verbringt dort die Zeit von Montag bis Freitag und fährt nur am Wochenende nach Hause zu seinem 1. Wohnsitz, dann muss das Auto am 2. Wohnsitz angemeldet werden. Umgehen kann man es so, dass das Auto auf die Frau zugelassen wird und sie die ganze Woche am 1. Wohnsitz verbleibt und der Mann nur das Auto benutzt, dann ist es wieder legal. Eigentlich ein Lacher - oder?
Wird dieser Fall eintreten, dass das Auto nicht richtig rechtlich gemeldet ist und man wird dabei ertappt, so kann sogar bei einem Unfall der Versicherungsschutz entsagt werden.
Anderes Beispiel:
Eltern sind Halter und Versicherte und die Kinder benutzen das Auto in einer weiteren Stadt für ihre Arbeitsstelle, so ist es wieder legal, dass das Auto am Elternhaus weiterhin das Kennzeichen beibehalten darf.
Ich kenne es nur so:
Bleibt man im Landkreis - ja
Zieht man in einen anderen Landkreis - nein
Wenn du in Hessen Bleibst ja. Ihn einen anderen Bundesstaat nicht.
Solange Du nur innerhalb eines Kreises bzw einer Kreisfreien Stadt umziehst, bleibt das Kennzeichen immer unverändert.
Wechselst Du über den Zuständigkeitsbereich der jeweiligen StraÃenverkehrsbehörde hinaus, sind bei Ummeldung auch neue Kennzeichen nötig.
Hier hat die Regierung sich wieder viel zu schnell nach vorn gewagt. Ãhnlich wie beim Wechselkennzeichen so auch bei der "geplanten" Regelung, sein Kennzeichen an den neuen Wohnort mitzunehmen. Es wird noch eine Zeit dauern, bis alles geregelt wird. Da spielen sehr viele Fragen eine Rolle, so u. a. die Beschäftigten der Zulassungsstellen, die wären dann irgendwie nicht mehr so beschäftigt.
Der gröÃte Lacher ist das Wechselkennzeichen. Was dort abgeht, spottet jeder Beschreibung, entspricht aber deutschem Beamtentun. Oder die Maut, mal ja, mal nein und wenn ja, dann wie. Oder das Fahren mit Tagesfahrlicht, die einen sagen, bringt Erhöhung der Verkehrssicherheit, die anderen sagen, es bringt nichts, alles eben nur Stückwerk ohne klares Konzept.
Fazit, mal bei der Zulassungsstelle nachfragen und die klare Entscheidung abholen.
Innerhalb der Stadt - JA.
Das Nummernschild wird immer dem Erstwohnsitz angepasst.
Ich könnte schwören, dass das auch in Hessen so ist.
Macht auch für Polizeiliche ermittlungen Sinn etc.
Ich fände es ganz groÃen Schwachsinn, wenn es erlaubt wäre mit einem Fremdnummernschild in einer anderen Sadt zu wohnen.
Vermutlich ja. Hier in Bayern sind die sehr streng; da darf man nicht einmal sein Kfz-Kennzeichen behalten, wenn man seinen Lebensmittelpunkt an einen anderen Ort verlegt und das "dauerhaft" ist. D.h., studierst du z.B. in einem Kaff in Oberbayern (nennen wir es München), wohnst aber eigentlich in einem kleineren Kaff an einem Fluss (nennen wir es "Regensburg"), dann wird dir dein R-Nummernschild zwangsweise gegen ein "M" umgetauscht.
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> gilt nicht automatisch der Hauptwohnsitz
Na ja, schön wär's... -- Nein, der gilt leider nicht. Es gilt der hauptsächliche Standort des Kfz. Und der kann (musste ich mich belehren lassen) vom Hauptwohnsitz durchaus abweichen. Auf die Idee mit der günstigeren Versicherungsprämie sind nämlich schon viele gekommen....